Die vorliegende Verordnung präzisiert und ergänzt Bestimmungen des Gesundheitsgesetzes (GG) und des Gesetzes über die Krankenanstalten und -institutionen (GKAI) hinsichtlich der Gesundheitsförderung, der Verhütung von Krankheiten und Unfällen, und der Suchtverhaltens.
Sie hat namentlich zum Inhalt:
- die Entwicklung der individuellen Gesundheitskompetenz;
- den Schutz von Eltern und Kind;
- die Prävention altersbedingter Gesundheitsprobleme;
- die sexuelle und reproduktive Gesundheit;
- die Schulgesundheit und die Schulzahnpflege;
- die psychische Gesundheit;
- die Sucht- und Suchtverhaltensprävention;
- die Verhütung nichtübertragbarer Krankheiten und die Unfallverhütung;
- die betriebliche Gesundheitsförderung;
- die Unterstützung der betreuenden Angehörigen.
Das für die Gesundheit zuständige Departement (nachfolgend: das Departement) sorgt für die Koordination der Projekte und Programme zur Verhütung und Gesundheitsförderung zwischen den beteiligten Partnern.