Für die Standard-Organisationen der Pflege und Hilfe zu Hause (Standard-Spitex-Organisationen), die dem GAV-Langzeitpflege unterstellt sind, sind die Restbeiträge der öffentlichen Hand an den Pflegekosten pro Stunde:
Für die Standard-Organisationen der Pflege und Hilfe zu Hause (Standard-Spitex-Organisationen), die nicht dem GAV-Langzeitpflege unterstellt sind, sind die Restbeiträge der öffentlichen Hand an den Pflegekosten pro Stunde:
Für die Organisationen der Pflege und Hilfe zu Hause, die ausschliesslich Pflege in Wohnungen mit sozialmedizinischer Betreuung leisten (In-House Spitex), die dem GAV-Langzeitpflege unterstellt sind, sind die Restbeiträge der öffentlichen Hand an den Pflegekosten pro Stunde:
Für die Organisationen der Pflege und Hilfe zu Hause, die ausschliesslich Pflege in Wohnungen mit sozialmedizinischer Betreuung leisten (In-House Spitex), die nicht dem GAV-Langzeitpflege unterstellt sind, sind die Restbeiträge der öffentlichen Hand an den Pflegekosten pro Stunde:
Für die selbständige Pflegefachpersonen, sind die Restbeiträge der öffentlichen Hand an den Pflegekosten pro Stunde:
Für die Organisationen der Pflege und Hilfe zu Hause, die Familienangehörige (pflegende Angehörige) beschäftigen und entlohnen, wird kein Restbeitrag der öffentlichen Hand für die von den Familienangehörigen erbrachten Leistungen gewährt.
In-House-Spitex (Spitex-Organisationen, die ausschliesslich innerhalb ihrer eigenen Räumlichkeiten Pflegeleistungen erbringen und sich nicht an den Wohnort des Patienten begeben) sind nicht berechtigt, Restbeiträge zu erhalten. Ausnahmen sind für Spitex-Organisationen ohne Gewinnorientierung möglich.