Das vorliegende Reglement enthält die Bestimmungen zur obligatorischen Fortbildung für Gesundheitsfachleute (Medizinalberufe und weitere Gesundheitsberufe im Sinne des GG).
Die lebenslange Fortbildung im Rahmen der Ausübung der Medizinalberufe und weiteren Gesundheitsberufe ist zum Schutz der Öffentlichkeit gesetzlich vorgesehen und gerechtfertigt durch die rasche und ständige Entwicklung der erforderlichen Fachkenntnisse.
Mit Fortbildungen erwerben, erhalten, erneuern, verbessern und vertiefen Gesundheitsfachleute die beruflichen und standesrechtlichen Kenntnisse in Zusammenhang mit der Ausübung eines Medizinalberufes oder eines weiteren Gesundheitsberufes.