Vollziehende Behörden im Sinne der Bundesgesetzgebung für den Schutz vor Störfällen sind:
- das für Sozialwesen zuständige Departement (nachstehend: das Departement);
- die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse im Sinne von Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe a des kantonalen Arbeitsgesetzes (nachstehend: die Dienststelle);
- die Kommission für den Schutz vor Störfällen (KStF);
- das kantonale Führungsorgan (KFO).