Die Eröffnung jeder neuen Kies- und Sandausbeutung ist einer Bewilligung des Sanitätsdepartements unterstellt.
Diese Bewilligung setzt die zu treffenden Massnahmen für die Erhaltung der Hygiene und der öffentlichen Sicherheit fest und wird nur gewährt wenn die projektierte Ausbeutung keinerlei Gefahr für das Grundwasser darstellt.
Das erwähnte Departement kann, auf Grund einer Expertise jede Kies- und Sandausbeutung in bestimmten Zonen verbieten.