Es wird nur auf Gesuche eingetreten, bei welchen sich die Investitionskosten auf mindestens 200'000 Franken belaufen. *
Gesuche, bei welchen der Anteil der Eigenmittel an den Investitionskosten die Grenze von 33 Prozent überschreitet, werden abgelehnt. *
Als Investitionskosten werden Kosten betrachtet, die in Zusammenhang mit folgenden Elementen stehen:
- das Grundstück;
- die Vorbereitungsarbeiten;
- die Umgebungsarbeiten;
- die Baunebenkosten (Notariatskosten, Bauzinsen, diverse Gebühren);
- die Bau- oder Renovationskosten;
- der Kaufpreis im Falle eines Kaufes;
- die Eigenleistungen.