Die Dienststelle für Sozialwesen ist über das Amt für die Koordination von Sozialleistungen zuständig für die finanzielle und soziale Betreuung der nachstehend aufgeführten Personengruppen, welche dem Bundesgesetz über das Asyl (AsylG) und dem Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) unterstehen:
- Asylsuchende im laufenden Verfahren (AS);
- Personen, die eine vorläufige Aufnahmebewilligung erhalten haben und nicht länger als 7 Jahre in der Schweiz leben (vA);
- Personen, die eine vorläufige Aufnahmebewilligung erhalten haben und länger als 7 Jahre in der Schweiz leben (vA+7);
- Asylsuchende, deren Asylantrag abgewiesen wurde und die einen rechtskräftigen abweisenden Asylbescheid mit der Wegweisung aus der Schweiz erhalten haben (aA);
- Personen, in deren Asylgesuch gemäss einem rechtskräftigen Entscheid nicht eingetreten wurde (Personen mit einem NEE).