Dieses Reglement findet Anwendung bei der Errichtung, dem Ausbau, der Erneuerung, der Anpassung, dem Umbau, der Einrichtung und dem Erwerb von spezialisierten Institutionen, nachfolgend Institutionen genannt:
- die Massnahmen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung durchführen;
- die sich um die Beherbergung, die Aufnahme und die Beschäftigung behinderter Personen kümmern;
- die allen Personen offen stehen, welche die Voraussetzungen hinsichtlich Alter, Geschlecht und Behinderung erfüllen;
- die von fachlich ausgewiesenen Personen geleitet werden;
- die nicht über genügend eigene Mittel verfügen, um die Ausgaben zu decken.