Zur wirksamen Umsetzung der drei Hauptachsen der kantonalen Wirtschaftspolitik definiert der Staatsrat eine Strategie und Massnahmen, welche im speziellen fördern:
- die Steigerung der Wertschöpfung und die Stärkung der verschiedenen Bereiche der Walliser Wirtschaft;
- eine günstige Entwicklung der Beschäftigung und der Kaufkraft der Bevölkerung;
- die Abnahme der Disparitäten und Aufwertung der regionalen Potenziale;
- eine dauerhafte und qualitativ hochstehende Entwicklung des Walliser Wirtschaftsgefüges und seiner Unternehmen;
- eine optimale Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren der Walliser Wirtschaft;
- die Partnerschaften mit dem Bund, den anderen Kantonen sowie den grenzüberschreitenden und internationalen Institutionen, welche im Bereiche der regionalen Entwicklung tätig sind;
- die Zusammenarbeit mit dem Netz der Schweizer Hochschulen;
- eine wirtschaftliche, koordinierte und gezielte Verwendung der Gelder aufgrund der durch die verschiedenen Wirtschaftsgesetzgebungen und aller Massnahmen, die es erlauben, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen;
- die Chancengleichheit zwischen Mann und Frau.
Der Staatsrat setzt die kantonale Wirtschaftspolitik über Leistungsaufträge um, und schliesst in den Botschaften zuhanden des Grossen Rats eine systematische Evaluation der wirtschaftlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Massnahmen ein.
Die Umsetzung über Leistungsaufträge umfasst:
- der Politikkontrakt zwischen dem Grossen Rat und dem Staatsrat gemäss Artikel 4 des Gesetzes, nach Konsultation der Wirtschaftsakteure sowie des Wirtschafts- und Sozialrates;
- das Aktionsprogramm der Regierung im Bereich der Wirtschaft (Managementkontrakt);
- die Ausführungskontrakte zwischen einem Departementsvorsteher und Dritten zur Realisierung eines Teils des Aktionsprogramms der Regierung.