Die Prüfung der Anträge und die Entscheide über die Gewährung von Bürgschaften werden an das für Volkswirtschaft zuständige Departement delegiert.
Die Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation prüft die Anträge unter Berücksichtigung der Zulässigkeitskriterien. Ein Evaluationsbericht wird dem Vorsteher des für die Volkswirtschaft zuständigen Departements übermittelt, der über die Gewährung oder Ablehnung der Bürgschaft entscheidet und die spezifischen Modalitäten und Anforderungen festlegt.
Zwischen dem Staat Wallis, vertreten durch den Vorsteher des für die Volkswirtschaft zuständigen Departements, und dem Begünstigten wird eine Vereinbarung unterzeichnet, in der die Rechte und Pflichten der Parteien aufgeführt sind. Diese Vereinbarung wird durch die Unterlagen zum Bankkredit und zur Bürgschaft ergänzt.