Das vorliegende Gesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität der verschiedenen Regionen des Kantons erhöhen, um Wertschöpfung zu generieren, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten und so die dezentrale Besiedlung des Raumes anzustreben. Es berücksichtigt die spezifischen Bedürfnisse der verschiedenen Regionen und der regionalen Disparitäten, insbesondere der Berggebiete, der grenzüberschreitenden Regionen und des ländlichen Raumes.
Mit ihm sollen auch die nötigen Massnahmen zur Ausführung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik vom 6. Oktober 2006 getroffen werden.