Die CCF AG garantiert im Namen des Staates Wallis in Form einer einfachen Bürgschaft die Darlehen, die dem von der Blockierung-Finanzierung begünstigten Einkellerer von einer sich im Wallis angesiedelten Finanzeinrichtung zugestanden wurden.
Eine solche Garantie soll dem Begünstigten die Möglichkeit geben, bei seiner Bank ein Darlehen zu einem Vorzugszins zu erhalten.
Die Darlehen dürfen ausschliesslich für die Zahlung der Ernte 2013 an die Traubenlieferanten eingesetzt werden.
Die CCF AG begrenzt ihre Bürgschaft auf eine Gesamthöhe von zwölf Millionen Liter. Übersteigt das für die Blockierung-Finanzierung gemeldete Gesamtvolumen diese Menge, wird die als Pfand angebotene Weinmenge im Verhältnis zur Einkellerung der Ernte 2013 gemäss der offiziellen Weinlesekontrolle entsprechend reduziert.
Die Bürgschaft beträgt für jeden Einkellerer höchstens 60 Prozent des Werts des blockierten Weinlagers, wie dies vom Branchenverband in Artikel 9 festgelegt wurde.
Die Garantie bedarf einer einfachen Bürgschaftsurkunde zwischen dem Einkellerer, der Gläubigerbank und der CCF AG im Namen des Staates Wallis.
Die Garantie ist degressiv und erlischt spätestens am 15. November 2014 automatisch.