Der Fonds dient der Realisierung der Ziele des Jagdgesetzes im Bereich der Verhütung und Entschädigung von Schäden, verursacht durch wildlebende Tiere.
Die im Fonds enthaltenen Mittel werden insbesonders für die Entschädigung der durch wildlebende Tiere verursachten Schäden sowie zur Finanzierung der zur Verhinderung von Schäden erforderlichen Präventionsmittel verwendet.