Die Gemeinde Blatten kann einen Beitrag leisten:
- an Einwohner mit festem Wohnsitz am 28. Mai 2025 in Blatten;
- an Unternehmen, unabhängig ihrer Rechtsform, die ihre Haupttätigkeit in der Gemeinde Blatten am 28. Mai 2025 ausgeübt haben;
- an lokale nicht gewinnorientierte Vereine der Gemeinde Blatten.
Der Staatsrat legt in einem Reglement die Zuteilung der Beiträge an die Begünstigten gemäss Absatz 1 dieses Artikels fest, insbesondere die zu entrichtenden Pauschalbeträge und das anwendbare Verfahren.
Bei der Gewährung eines Pauschalbetrags an einen Begünstigten im Sinne von Artikel 1 Buchstabe a dieses Artikels wird auf die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips verzichtet. In allen anderen Fällen findet das Subsidiaritätsprinzip Anwendung.