Der Kanton Wallis tritt der am 28. Mai 2018 von der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz angenommenen Zusatzvereinbarung zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten bei.
935.510
Beitrittsdekret zur Zusatzvereinbarung zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten
Präambel
eingesehen die Artikel 31 Absatz 1 Ziffer 1, 32 Absatz 2 und 42 Absatz 3 der Kantonsverfassung;
eingesehen den Artikel 42 des Gesetzes über die Organisation der Räte und die Beziehungen zwischen den Gewalten vom 28. März 1996;
eingesehen die Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten vom 7. Januar 2005;
eingesehen die am 28. Mai 2018 von der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz angenommene Zusatzvereinbarung zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten;
auf Antrag des Staatsrates,
Art. 1
Egress
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | Quelle Publikation |
|---|---|---|---|---|
| 11.12.2018 | 11.12.2018 | Erlass | Erstfassung | RO/AGS 2019-045 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | Quelle Publikation |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 11.12.2018 | 11.12.2018 | Erstfassung | RO/AGS 2019-045 |