Der Staatsrat ernennt ein Verteilorgan (nachstehend: Delegation), bestehend aus sieben Mitgliedern und unabhängig von der Kantonsverwaltung. *
Bei der Ernennung der Delegationsmitglieder ist eine ausgewogene regionale Vertretung zu gewährleisten.
Der Staatsrat kann das Verteilorgan betreffend die Verteilung der Erträge aus Lotterien mit der Verteilung der aus dem Betrieb von Spielbanken resultierenden Spielerträge beauftragen.