Mittels der durch die Loterie de la Suisse romande zur Verfügung gestellten Beträge und eventueller anderer Gaben wurde ein Spezialfonds geschaffen, um den Betroffenen von nicht versicherbaren Schäden, hervorgerufen durch die Naturgewalten, eine zusätzliche Hilfe, zu den vom Schweizerischen Hilfsfonds ausgerichteten Beiträgen, zu leisten.
Dieser, von den jährlichen Zuwendungen der Loterie de la Suisse romande gespiesene Fonds, wird durch die Hauptbuchhaltung des Staates verwaltet, auf Grund der dieser durch die Dienststelle Industrie, Handel und Arbeit vorgelegten Abrechnungen.