Der Kanton Zug beteiligt sich zu 50 Prozent an den Kosten für die Realisierung eines neuen Hauptstützpunkts der ZVB auf dem Areal An der Aa in Zug. Dafür wird ein Investitionsbeitrag von maximal 94,2 Millionen Franken bewilligt (nicht verzinslich, nicht rückzahlbar, teuerungsberechtigt, Preisstand: Zürcher Baukostenindex vom 1. April 2015).
Der Regierungsrat wird ermächtigt, mit der ZVB den effektiven Investitionsbeitrag aufgrund des Kostenstands des bewilligten Projekts (Baubewilligung) zu vereinbaren. Der effektive Investitionsbeitrag basiert auf dem Kostenvoranschlag des bewilligten Projekts plus maximal 10 Prozent für Kostenungenauigkeit als Kostendach. Bei der Ermittlung des effektiven Investitionsbeitrags bleiben die Vorgaben gemäss Abs. 1 massgebend. Die definitive Abrechnung des Investitionsbeitrags erfolgt gemäss offener Schlussrechnung. Die Auszahlung des Investitionsbeitrags erfolgt nach Baufortschritt und entsprechendem Zahlungsplan, der zwischen dem Kanton und der ZVB ebenfalls zu vereinbaren ist.
Der Kanton Zug gewährt eine Bürgschaft, abzüglich allfälliger Bürgschaften des Bundes, im Umfang von maximal 116,2 Millionen Franken für die Verpflichtungen der ZVB im Zusammenhang mit der Erstellung des neuen Hauptstützpunkts auf dem Areal An der Aa in Zug.