Lexipedia

1021.005

Kantonsratsbeschluss betreffend Investitionsbeitrag und Bürgschaft für den neuen Hauptstützpunkt der Zugerland Verkehrsbetriebe AG und die damit verbundenen Landgeschäfte sowie betreffend Darlehen für die Finanzierung des Neubaus und Objektkredit für den Mieterausbau für den Rettungsdienst und die kantonale Verwaltung im Neubau auf dem Areal An der Aa, Zug

Vom 7. März 2019 (Stand 18. Mai 2019)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons Zug,

gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung[1] und § 28 Abs. 2 Bst. b des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons Zug und der Gemeinden (Finanzhaushaltgesetz, FHG) vom 31. August 2006[2] sowie § 7 Abs. 1 Bst. b des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr vom 22. Februar 2007[3],

beschliesst:

Art. 1 Neuer Hauptstützpunkt der Zugerland Verkehrsbetriebe AG (ZVB)

Der Kanton Zug beteiligt sich zu 50 Prozent an den Kosten für die Realisierung eines neuen Hauptstützpunkts der ZVB auf dem Areal An der Aa in Zug. Dafür wird ein Investitionsbeitrag von maximal 94,2 Millionen Franken bewilligt (nicht verzinslich, nicht rückzahlbar, teuerungsberechtigt, Preisstand: Zürcher Baukostenindex vom 1. April 2015).

Der Regierungsrat wird ermächtigt, mit der ZVB den effektiven Investitionsbeitrag aufgrund des Kostenstands des bewilligten Projekts (Baubewilligung) zu vereinbaren. Der effektive Investitionsbeitrag basiert auf dem Kostenvoranschlag des bewilligten Projekts plus maximal 10 Prozent für Kostenungenauigkeit als Kostendach. Bei der Ermittlung des effektiven Investitionsbeitrags bleiben die Vorgaben gemäss Abs. 1 massgebend. Die definitive Abrechnung des Investitionsbeitrags erfolgt gemäss offener Schlussrechnung. Die Auszahlung des Investitionsbeitrags erfolgt nach Baufortschritt und entsprechendem Zahlungsplan, der zwischen dem Kanton und der ZVB ebenfalls zu vereinbaren ist.

Der Kanton Zug gewährt eine Bürgschaft, abzüglich allfälliger Bürgschaften des Bundes, im Umfang von maximal 116,2 Millionen Franken für die Verpflichtungen der ZVB im Zusammenhang mit der Erstellung des neuen Hauptstützpunkts auf dem Areal An der Aa in Zug.

Art. 2 Damit verbundene Landgeschäfte

Der Regierungsrat wird ermächtigt, von der Stadt Zug das Grundstück Nr. 216 im Umfang von 7869 m², Grundbuch Zug, für 21 955 500 Franken zu erwerben und zum gleichen Preis an die Zugerland Verkehrsbetriebe AG zu veräussern.

Der Regierungsrat wird ermächtigt, der Stadt Zug das Grundstück Nr. 4709 im Umfang von 5924 m², Grundbuch Zug, für 15 089 700 Franken zu veräussern.

Der Regierungsrat wird ermächtigt, 6276 m² ab Grundstück Nr. 286, Grundbuch Zug, vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen zu übertragen und der Stadt Zug für 12 865 800 Franken zu veräussern.

Art. 3 Neubau Rettungsdienst und Verwaltung

Der Kanton Zug gewährt der ZVB für die Finanzierung des Neubaus Rettungsdienst und Verwaltung und des damit zusammenhängenden Landerwerbs  ein zinsloses Darlehen von 73,1 Millionen Franken, welches in jährlichen Tranchen über maximal 67 Jahre zurückzuzahlen ist.

Für den Mieterausbau im Neubau Rettungsdienst und Verwaltung sowie für nach der Inbetriebnahme anfallende externe Kosten zulasten der Investitionsrechnung wird ein Objektkredit von maximal 26,2 Millionen Franken inkl. MWST bewilligt (Preisstand: Zürcher Baukostenindex vom 1. April 2015).

Vor der Ausführung des Mieterausbaus ist der Regierungsrat verpflichtet, die Kommission für Hochbau detailliert über die anstehenden Arbeiten und die damit verbundenen Kosten in Kenntnis zu  setzen.

Egress

GS 2019/031

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
07.03.2019 18.05.2019 Erlass Erstfassung GS 2019/031

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 07.03.2019 18.05.2019 Erstfassung GS 2019/031