Für die Kostenbeteiligung der Erdverkabelung auf dem Trassee zwischen den Unterwerken Sins und Langacher und den Rückbau der bestehenden Freileitung zwischen Mast 82 (Cham, Bibersee) bis und mit Mast 50 (Kantonsgrenze Zug/Aargau) wird zulasten der Investitionsrechnung ein Objektkredit von 4 Millionen Franken (inkl. 7,7 % MWST) bewilligt (Preisbasis: Produktionskostenindex [PKI] 2022/1, SIA 123).
Die Einwohnergemeinden Cham und Hünenberg leisten dem Kanton beim Abschluss des Rückbaus der Freileitung einen Anteil an die kantonalen Kosten von gesamthaft einem Zehntel, wobei die Gemeinde Cham von diesem Betrag zwei Drittel und die Gemeinde Hünenberg einen Drittel übernimmt. Somit beteiligt sich die Einwohnergemeinde Cham mit maximal 270 000 Franken (inkl. 7,7 % MWST) und die Einwohnergemeinde Hünenberg mit maximal 130 000 Franken (inkl. 7,7 % MWST).