Befristet auf fünf Jahre wird für die Finanzierung von Soft-Massnahmen zur Förderung des Velofahrens zulasten der Investitionsrechnung ein Objektkredit von 1 Million Franken (inkl. 7,7 % MWST) bewilligt.
Der Regierungsrat wählt einen Velorat und regelt dessen Aufgaben und Kompetenzen.
Der Regierungsrat gibt aufgrund der Gesuche des Velorats die Projekte frei.