Für die Planung der Kantonsschule Rotkreuz wird zulasten der Investitionsrechnung ein Objektkredit von 13 Millionen Franken (inkl. 8,1 % MWST) bewilligt (Preisbasis: Zentralschweizer Baukostenindex Oktober 2022).
1021.029
Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Planung der neuen Kantonsschule Rotkreuz und den damit verbundenen Landerwerb
Präambel
gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV) vom 31. Januar 1894[1] und auf § 28 Abs. 2 Bst. b des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanzhaushaltgesetz, FHG) vom 31. August 2006[2],
Art. 1
Art. 2
Für den Erwerb des GS Nr. 2341, Gemeinde Risch, mit einer Fläche von 4830 m² sowie für den optionalen Zukauf einer angrenzenden Landfläche von maximal 1270 m², Gemeinde Risch, wird zulasten der Investitionsrechnung ein Objektkredit von 2,44 Millionen Franken bewilligt.
Art. 3
Für das Tauschgeschäft zwischen dem Kanton Zug und den Schweizerischen Bundesbahnen SBB, bestehend aus der Veräusserung des Tauschobjekts GS Nr. 601, Gemeinde Hünenberg, mit einer Fläche von 4826 m² im Finanzvermögen, sowie aus dem Erwerb des Tauschobjekts GS Nr. 2340, Gemeinde Risch, mit einer Fläche von 6580 m² im Verwaltungsvermögen, wird für den Erwerb zulasten der Investitionsrechnung ein Kredit von 1 308 654 Franken bewilligt.
Art. 4
Der Regierungsrat wird ermächtigt, nach der zweiten Lesung und der Schlussabstimmung im Kantonsrat die Baudirektion mit den Vorbereitungsarbeiten für das Wettbewerbsverfahren zu beauftragen.
Egress
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | GS Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 11.04.2024 | 21.06.2024 | Erlass | Erstfassung | GS 2024/039 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | GS Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 11.04.2024 | 21.06.2024 | Erstfassung | GS 2024/039 |