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1021.030

Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für eine moderne Zuger Kantonsgeschichte

Vom 11. April 2024 (Stand 21. Juni 2024)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons Zug,

gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV) vom 31. Januar 1894[1],

beschliesst:

Art. 1

Für eine moderne Zuger Kantonsgeschichte wird zulasten der Erfolgsrechnung ein Objektkredit von 6,995 Millionen Franken bewilligt. Dieser Betrag erhöht sich um die MWST der MWST-pflichtigen Leistungen (maximal 8,1 % von 6,995 Millionen Franken: 566 595 Franken).

Der Objektkredit setzt sich wie folgt zusammen:

1. mehrbändige moderne Zuger Kantonsgeschichte im Umfang von 5,675 Millionen Franken;
2. Aufbereitung und Veröffentlichung digitaler Inhalte der Kantonsgeschichte im Umfang von 0,788 Millionen Franken;
3. Vermittlungsarbeit im Umfang von 0,532 Millionen Franken.

Der Objektkredit wird auf der Basis von 106,4 Punkten (August 2023) gemäss Landesindex der Konsumentenpreise bewilligt (Dezember 2020: 100 Punkte).

Art. 2

Für die jährlich wiederkehrenden Kosten des Betriebs und der Weiterführung der Plattform für die digitalen Inhalte der Kantonsgeschichte beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat zulasten der Erfolgsrechnung einen Budgetkredit.

Art. 3

Die Projektverantwortung obliegt dem Staatsarchiv.

Das Staatsarchiv führt, koordiniert und begleitet das Projekt und vergibt insbesondere die Forschungs-, Redaktions- und Vermittlungsaufträge an Dritte.

Egress

GS 2024/040

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
11.04.2024 21.06.2024 Erlass Erstfassung GS 2024/040

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 11.04.2024 21.06.2024 Erstfassung GS 2024/040