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1021.039

Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Planung eines Provisoriums und eines Parkhauses für die Zuger Polizei sowie für den Ersatz eines Salzlagers auf dem Areal Hinterberg, Steinhausen

Vom 26. Februar 2026 (Stand 8. Mai 2026)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons Zug,

gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV) vom 31. Januar 1894[1] und auf § 28 Abs. 2 Bst. b des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanzhaushaltgesetz, FHG) vom 31. August 2006[2],

beschliesst:

Art. 1

Für die Planung der Erstellung eines Provisoriums und Parkhauses für die Zuger Polizei sowie für den Ersatz des Salzlagers auf dem Areal Hinterberg, Steinhausen, wird zulasten der Investitionsrechnung ein Objektkredit von 1,53 Millionen Franken (inkl. 8,1 % MWST) bewilligt (Preisbasis: Zürcher Baukostenindex 1. April 2024).

Art. 2

Der Regierungsrat wird ermächtigt, nach der zweiten Lesung und der Schlussabstimmung im Kantonsrat die Baudirektion mit den Vorbereitungsarbeiten für die Vergabe der Planerleistungen zu beauftragen.

Egress

GS 2026/020

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
26.02.2026 08.05.2026 Erlass Erstfassung GS 2026/020

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 26.02.2026 08.05.2026 Erstfassung GS 2026/020
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