Gesuche von Schweizerbürgerinnen oder -bürgern um Einbürgerung in Gemeinde und Kanton sind auf besonderem Formular dem Bürgerrat der Einbürgerungsgemeinde einzureichen. Verheiratete, Verwitwete und Geschiedene haben einen Familienausweis, Partnerinnen und Partner in eingetragener Partnerschaft einen Partnerschaftsausweis, Ledige einen Personenstandsausweis beizulegen. Die Wohnsitzdauer im Kanton und in der Einbürgerungsgemeinde ist mit entsprechenden Ausweisen zu belegen.
Der Bürgerrat kann von der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller weitere sachdienliche Unterlagen wie Strafregister- und Betreibungsregisterauszüge, Bestätigungen von Sozialdiensten, Auszüge aus dem Steuerregister, Lebenslauf und Referenzauskünfte von Schulen verlangen.