Für die im Jahr 2026 vorzunehmende Erneuerungswahl des Kantonsrats wählen die Einwohnergemeinden aufgrund der am 27. August 2025 vom Bundesamt für Statistik per 31. Dezember 2024 nachgeführten Bevölkerungsstatistik (ständige Wohnbevölkerung) auf je 1682 Einwohnerinnen und Einwohner ein Mitglied in den Kantonsrat. Die verbleibenden sechs Restmandate werden aufgrund des Verfahrens des grössten Rests vergeben.
Jede Gemeinde erhält mindestens zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter. Die Gemeinde Neuheim, die mit der Mandatszuteilung gemäss Abs. 1 nur ein Kantonsratsmandat erhalten würde, wählt dementsprechend zwei Mitglieder in den Kantonsrat.