Der Kanton entrichtet den Fraktionen des Kantonsrates Beiträge als Entschädigung für geleistete Arbeit sowie zur teilweisen Deckung ihrer Unkosten.
Die Beiträge setzen sich zusammen: *
- aus einer für alle Fraktionen gleich hohen Grundentschädigung von Fr. 7500.– pro Jahr;
- aus einem Zuschuss von Fr. 600.– pro Fraktionsmitglied und Jahr.