Eid oder Gelöbnis sind Voraussetzung für die regierungsrätliche Tätigkeit.
Die Ratsmitglieder legen den Eid oder das Gelöbnis zusammen mit den Mitgliedern des Kantonsrats an dessen konstituierender Sitzung ab.[2]
Tritt ein Ratsmitglied später in den Regierungsrat ein, legt es den Eid oder das Gelöbnis vor dem Amtsantritt an einer Kantonsratssitzung ab.
Kann ein Ratsmitglied infolge Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt an der dafür vorgesehenen Kantonsratssitzung nicht teilnehmen, legt es den Eid oder das Gelöbnis an der nächstmöglichen Regierungsratssitzung ab.