Unterlagen sind aufgezeichnete Informationen, unabhängig vom Informationsträger. Dazu gehören auch alle Hilfsmittel, die für das Verständnis der Informationen und deren Nutzung nötig sind.
Archivwürdig sind Unterlagen, die rechtlich, administrativ, politisch, wirtschaftlich, historisch, sozial oder kulturell wertvoll und für eine authentische Überlieferung wichtig sind.
Als Archivgut gelten Unterlagen, die ein Archiv zur Aufbewahrung übernommen hat.
Archive sind Stellen, die sich mit der Überlieferungs- und der historischen Bewusstseinsbildung befassen, indem sie Unterlagen der Organe übernehmen, dieses Archivgut als Kulturgut dauernd aufbewahren und es für die Öffentlichkeit benutzbar machen. Die Vorarchive der Organe sind keine Archive im Sinne dieses Gesetzes.
Folgende Begriffe des kantonalen Datenschutzgesetzes gelten auch für dieses Gesetz: «Personendaten», «Besonders schützenswerte Personendaten», «Profiling», «Betroffene Personen», «Kanton», «Gemeinden» und «Organe». *