Die Post, die nicht geöffnet wird (§ 6), wird mittels definierten Posttouren in physischer Form an die empfangsberechtigte Person oder Stelle weitergeleitet.
Die Post, die nicht eingescannt wird (§ 8), wird mit der nächstmöglichen Posttour in physischer Form an die empfangsberechtigte Person oder Stelle weitergeleitet.
Die digitalisierte Post wird der empfangsberechtigten Person oder Stelle in der ePostkorb-Lösung elektronisch zugestellt. Diese greift direkt auf die digitalisierten Postsendungen zu.
Die Organisationseinheiten gemäss § 2 Abs. 1, die mehrheitlich Postsendungen erhalten, die aufgrund Aufbewahrungspflichten nicht vernichtet werden dürfen, können das DLZ beauftragen, die gesamte an sie adressierte Post sowohl digital als auch physisch zuzustellen.