Die Polizei stellt das Gesuch um polizeilichen Unterstützungseinsatz
- bei nicht planbaren oder unvorhergesehenen Ereignissen oder Anlässen im Sinne von Art. 4 oder Art. 5 Abs. 2 Konkordat;
- bei planbaren oder vorhersehbaren Ereignissen oder Anlässen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Konkordat.