Die arbeitsrechtlichen Interessen umfassen alle Arbeitsbedingungen, soweit die Arbeitnehmerschaft allgemein betroffen ist, d. h. insbesondere Begründung, Inhalt und Beendigung des Wahl- bzw. Anstellungsverhältnisses, Arbeitszeit, Besoldung, Sozialleistungen, Aus- und Weiterbildung sowie Vorsorge. Individuelle Massnahmen bilden nicht Gegenstand des Mitspracherechts im Sinne dieses Reglements.
Die Wahrnehmung dieser Interessen erfolgt durch Eingaben, Anregungen, Anträge und Vernehmlassungen der Arbeitnehmervertretungen an den Arbeitgeber sowie durch Verhandlungen zwischen Delegationen der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers.
Die Arbeitnehmervertretungen haben Anspruch auf Information und Stellungnahme zu allen vom Arbeitgeber in Aussicht genommenen arbeitsrechtlichen Regelungen, sofern diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind.