Der Gesamtbeitrag setzt sich aus Sparbeiträgen, Risikobeiträgen, Beiträgen an den Teuerungsfonds sowie dem Umlagebeitrag zusammen.
Die Höhe der Sparbeiträge beträgt:
- Alter 17–20: 0,0 %
- Alter 21–24: 10,0 %
- Alter 25–29: 12,0 %
- Alter 30–34: 14,0 %
- Alter 35–39: 16,0 %
- Alter 40–44: 18,0 %
- Alter 45–49: 20,0 %
- Alter 50–54: 22,0 %
- Alter 55–59: 24,0 %
- Alter 60–65: 26,0 %
- Alter 66–70: 14,0 %
Das Alter berechnet sich als Differenz zwischen dem Kalender- und dem Geburtsjahr.
Die Risikobeiträge decken die Versicherungsrisiken Tod und Invalidität und betragen maximal 4 Prozent des versicherten Jahreslohns. Bis zur Höhe des maximalen Beitragssatzes wird der Risikobeitrag auf Empfehlung der Expertin oder des Experten für berufliche Vorsorge vom Vorstand festgesetzt. *
Die Arbeitgebenden leisten 60 Prozent der Sparbeiträge und 60 Prozent der Risikobeiträge; die Arbeitnehmenden leisten 40 Prozent der Sparbeiträge und 40 Prozent der Risikobeiträge. *
Alle Arbeitgebenden leisten einen Umlagebeitrag von 2,0 Prozent des versicherten Jahreslohns. Dieser kann vom Vorstand der Zuger Pensionskasse auf Empfehlung der Expertin oder des Experten für berufliche Vorsorge reduziert werden. Der Umlagebeitrag entfällt bei Wegfall der Staatsgarantie. *
Alle Arbeitgebenden leisten einen Beitrag von 0,5 Prozent des versicherten Jahreslohns in einen Teuerungsfonds. Der Beitrag in den Teuerungsfonds entfällt bei Wegfall der Staatsgarantie. *