Dieses Gesetz regelt den Einsatz tonloser Bildaufzeichnungs- und Bildübermittlungsgeräte im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum (Videoüberwachungen), welche die Personenidentifikation zulassen.
Soweit dieses Gesetz nichts anderes vorschreibt, gelangen die Bestimmungen des Polizeigesetzes[2], des Polizei-Organisationsgesetzes[3] und des Datenschutzgesetzes[4] zur Anwendung.