Die vom Volk gewählten Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichts sowie die Friedensrichterinnen und Friedensrichter und deren Stellvertretung leisten bei ihrem Amtsantritt den Amtseid oder das Amtsgelöbnis wie folgt:
- Eidesformel: Ich schwöre, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und des Kantons getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons zu fördern und überhaupt allen amtlichen Pflichten so nachzukommen, dass ich es vor Gott verantworten kann.
- Gelöbnisformel: Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und des Kantons getreu zu befolgen, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons zu fördern und überhaupt allen amtlichen Pflichten gewissenhaft nachzukommen.