Die Staatsanwaltschaft besteht aus
- der Leitenden Oberstaatsanwältin bzw. dem Leitenden Oberstaatsanwalt;
- den Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälten;
- den Leitenden Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälten;
- den Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälten;
- der Jugendanwältin bzw. dem Jugendanwalt;
- den Untersuchungsbeamtinnen bzw. Untersuchungsbeamten;
- den Stabsstellen Internationale Rechtshilfe und Medienstelle und
- der Kanzlei.
Die Kanzlei besteht aus den Zentralen Diensten, dem Sekretariatspersonal und den Auditorinnen und Auditoren.
Zu den Zentralen Diensten gehören die Geschäftskontrolle, das Sekretariat der Amtsleitung und bei Bedarf eine für die Informatik verantwortliche Fachperson.
Der Jugendanwältin bzw. dem Jugendanwalt sind zudem Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter zugeteilt.