Dem Obergericht werden für die Zivil- und Strafrechtspflege für die Jahre 2007 – 2012 insgesamt 81,9 Personalstellen bewilligt. *
Nicht eingeschlossen sind:
- die vom Volk gewählten Richterinnen und Richter;
- die Personen, welche gemäss § 2 Abs. 2 des Personalgesetzes durch zivilrechtlichen Arbeitsvertrag angestellt werden (Lehrlinge, Aushilfspersonal, Hilfskräfte).