Dem Verwaltungsgericht werden für die Jahre 2007–2012 sieben Personalstellen bewilligt.
Nicht eingeschlossen sind:
- die vom Volk gewählten Richterinnen und Richter;
- die Personen, welche gemäss § 2 Abs. 2 des Personalgesetzes durch zivilrechtlichen Arbeitsvertrag angestellt werden (Lehrlinge, Aushilfspersonal, Hilfskräfte).