Wer die zugerische Anwaltsprüfung ablegen will, hat sich spätestens vier Monate vor dem geplanten Prüfungstermin mit einem schriftlichen Gesuch an die Präsidentin bzw. den Präsidenten der Anwaltsprüfungskommission des Kantons Zug zu wenden.
Dem Gesuch sind beizulegen:
- ein Lebenslauf;
- ein Ausweis über den Abschluss des juristischen Studiums gemäss Art. 7 Abs. 1 lit. a BGFA[3];
- Bestätigungen über das absolvierte Praktikum mit Angaben zur Beschäftigungsdauer, zum Arbeitspensum und zur Art der Tätigkeit;
- ein Handlungsfähigkeitszeugnis;
- ein Auszug aus dem Strafregister;
- ein Auszug aus dem Betreibungsregister;
- der Nachweis über die Einzahlung des Kostenvorschusses an die Gerichtskasse;
- eine Erklärung, wonach die Kandidatin bzw. der Kandidat bisher auch ausserkantonal nicht endgültig abgewiesen wurde.
Die Präsidentin bzw. der Präsident der Kommission entscheidet über die Zulassung.