Das Zivilstandswesen ist Sache der Gemeinden. Sie bilden hiefür drei Zivilstandskreise.
Die einzelnen Kreise umfassen folgende Gemeinden:
- Kreis Zug mit Amtssitz in Zug für: Zug, Oberägeri, Unterägeri, Steinhausen, Walchwil
- Kreis Baar mit Amtssitz in Baar für: Baar, Menzingen, Neuheim
- Kreis Cham mit Amtssitz in Cham für: Cham, Hünenberg, Risch
Die Standortgemeinden erfüllen für den Zivilstandskreis die Aufgaben des Zivilstandsamtes nach eidgenössischem und kantonalem Recht.
Standortgemeinden und zugehörige Anschlussgemeinden schliessen entsprechende Zusammenarbeitsverträge im Sinne von § 40 Abs. 1 Ziff. 3 des Gemeindegesetzes[5]. Diese sind der Direktion des Innern zur Vorprüfung einzureichen.