Das Gesetz legt den Rahmen für familienergänzende Betreuungsangebote fest.
Die familienergänzende Kinderbetreuung bezweckt:
- die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung zu erleichtern;
- die Integration sowie Chancengleichheit der Kinder zu verbessern;
- die Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern.