Die zuständige Gemeinde leistet Hilfe beim Inkasso von familienrechtlichen Unterhaltsbeiträgen. *
Die Hilfe erfolgt in geeigneter und angemessener Weise, insbesondere durch Beratung, Vermittlung und Einleitung notwendiger betreibungsrechtlicher Schritte.
Die Hilfe ist für Unterhaltsberechtigte unentgeltlich.