Inkassohilfe kann durch die unterhaltsberechtigte oder die sie gesetzlich vertretende Person mittels schriftlichem Gesuch an die Inkassostelle (§ 6) angefordert werden.
Das Gesuch hat alle für die Vollstreckung des Unterhaltsanspruchs notwendigen Angaben und Unterlagen zu enthalten, insbesondere
- die Personalien der unterhaltsberechtigten Person,
- eine Inkassovollmacht,
- die Wohnadresse und die Arbeitsstelle der unterhaltspflichtigen Person,
- den Rechtsgrund für den Unterhaltsanspruch, wenn möglich unter Beilage des richterlichen Entscheids mit Rechtskraftbescheinigung oder des durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigten Unterhaltsvertrags,
- eine Aufstellung über die rückständigen Unterhaltsbeiträge.