Die ordentliche Gebühr für die Schätzung von landwirtschaftlichen und nicht-landwirtschaftlichen Grundstücken entspricht dem Zeitaufwand der Mitglieder der Schätzungskommission bei einem Stundenansatz von Fr. 160.–. *
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Der Stundenansatz für die vorsitzende Person beträgt Fr. 180.–. *
Für Schätzungspersonen, die nicht im Besitz eines Ausweises gemäss § 5 Abs. 2 der Verordnung über die amtliche Schätzung[3] sind, gilt als Stundenansatz der Betrag von Fr. 137.–. *
Die Auslagen an die Infrastrukturkosten, wie Büroentschädigung, Pauschalbeiträge, Grundbuch- und Vermessungsauszüge, Reisespesen usw. sind besonders zu vergüten. *