Das Gesetz vollzieht das Bundesgesetz über Geoinformation und regelt die Geodaten auf dem Kantonsgebiet.
Das Gesetz bezweckt,
- Geobasisdaten über das Gebiet des Kantons einheitlich zu erheben und nachzuführen,
- Geobasisdaten im Rahmen des Geoinformationssystems Kanton Zug zu verwalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
- die Zusammenarbeit beim Bewirtschaften von Geobasisdaten innerhalb der kantonalen Verwaltung sowie zwischen Kanton, Einwohnergemeinden, deren Körperschaften und Anstalten und Dritten zu fördern,
- den einfachen Austausch und die breite Nutzung der Geobasisdaten zu fördern und zu koordinieren.