Für den Vollzug des Schweizerischen Obligationenrechts und dessen Nebenerlassen sind gemäss Einführungsgesetz zum Schweizerischen Obligationenrecht folgende Direktionen zuständig:
- Die Volkswirtschaftsdirektion führt das Verfahren über die Allgemeinverbindlicherklärung von Rahmenmietverträgen, das Verfahren und die Massnahmen über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen sowie die Geschäfte im Konsumkreditwesen durch (§ 6 Bst. a bis c EG OR);
- Die Sicherheitsdirektion im Bereich der Sprengmittel und pyrotechnischen Gegenstände (§ 6 Bst. d EG OR);
- Die Volkswirtschaftsdirektion zum Vollzug des Bundesgesetzes über das Gewerbe der Reisenden (§ 6 Bst. e EG OR).