Die Sicherheitsdirektion vollzieht als Opferhilfestelle die Opferhilfegesetzgebung.
Sie entscheidet über Gesuche betreffend:
- Soforthilfe, sofern nicht die Opferberatungsstelle zuständig ist;
- längerfristige Hilfe;
- Entschädigungsvorschüsse; und
- Entschädigung und Genugtuung.
Die Opferhilfestelle vertritt den Kanton in Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht und dem Bundesgericht sowie bei der Geltendmachung von Regressansprüchen gegenüber Dritten, namentlich gegen die Täterin oder den Täter sowie gegen Versicherungen.
Die Opferhilfestelle erlässt Richtlinien über Art und Umfang der Soforthilfe und der längerfristigen Hilfe.
Der Opferhilfestelle obliegt die Aufsicht über die Opferberatungsstelle.