Das Amt für Justizvollzug verfügt über zwei Abteilungen. Eine Abteilung betreibt die Strafanstalt Zug. Die andere Abteilung vollzieht als Vollzugs- und Bewährungsdienst bei Erwachsenen: *
- Strafen und Massnahmen, soweit diese nicht einer anderen Behörde übertragen worden sind;
- die vollzugsrechtliche Sicherheitshaft;
- die Ersatzmassnahmen;
- die Bewährungshilfe;
- die Weisungen;
- die soziale Betreuung;
- die Lernprogramme;
- die Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote nach Art. 67 ff. StGB[9].
Das Amt für Justizvollzug führt den Fonds für Schutzaufsicht und Entlassenenfürsorge.
Das Amt für Migration vollzieht die strafrechtlichen Landesverweisungen.
Der Vollzugs- und Bewährungsdienst ist kantonale Koordinationsstelle gemäss Bundesgesetz zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen vom 18. Dezember 2015[10].
Im Übrigen ist die Sicherheitsdirektion für den Straf- und Massnahmenvollzug gegenüber Erwachsenen zuständig. *