Die Lehrperson der 5. Klasse der Primarstufe orientiert im zweiten Semester in einem Gespräch die Erziehungsberechtigten und ihr Kind über die Leistungsanforderungen, die Leistungserfüllung, den Lernfortschritt und die Leistungsentwicklung in den fachlichen Kompetenzen, in welche die Beurteilung der methodischen Kompetenzen miteinzubeziehen ist, sowie in den sozialen und personalen Kompetenzen. Sie orientiert auf der Grundlage der Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen sowie weiterer Leistungsbelege. *
Sofern sich die schulische Situation und die Leistungen des Schülers wesentlich verändern, führt sie im ersten Semester der 6. Klasse der Primarstufe ein weiteres Orientierungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten und dem Kind. *
Die Lehrperson der 6. Klasse der Primarstufe ermittelt im Zuweisungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten bis spätestens 15. März, welche Schulart der Sekundarstufe I den Fähigkeiten, Interessen und der mutmasslichen Entwicklung des Schülers entspricht. *
Können die Erziehungsberechtigten am Zuweisungsgespräch die Interessen des Kindes offensichtlich nur ungenügend vertreten, können sie eine Drittperson beiziehen. *