Die Finanzierung der Beschulung aller schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen mit Asylstatus erfolgt solidarisch zwischen den Einwohnergemeinden ab dem freiwilligen Kindergarten.
Für die solidarische Kostenverteilung unter den Einwohnergemeinden werden pro Schülerin und Schüler pauschal 4000 Franken vierteljährlich proportional zur Wohnbevölkerung unter den Einwohnergemeinden aufgeteilt. Ab dem Inkrafttreten dieses Beschlusses wird die Pauschale analog zur Teuerungszulage an das Staatspersonal angepasst.
Der Kanton beteiligt sich mit einer Normpauschale pro Schülerin und Schüler an den Kosten der Beschulung.