Soweit nicht anders bestimmt, ist im Rahmen dieses Reglements die Leitung der jeweiligen Berufsmaturitätsschule die zuständige Behörde.
Die Leitung der Berufsmaturitätsschule
- entscheidet über die Zulassung zu den Berufsmaturitätsprüfungen;
- entscheidet über die Promotionen;
- beruft die Prüfungsleitung;
- beruft die Expertinnen/Experten;
- erlässt Wegleitungen;
- legt die Prüfungsfächer und die Art der Prüfung fest.